Pflichtangaben

Gesellschaft

 

Sitz der Gesellschaft

 

Handelsregister

 

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Registernummer im Vermittlerregister der IHK zu Rostock

 

Zuständige Registrierungsstelle des Vermittlerregisters

 

 

 

 

 

Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden

 

 

 

 

 

Zuständige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann

GARVS Versicherungsmakler GmbH

 

Lindenweg 4 • 18069 Sievershagen

 

Amtsgericht Rostock HRB 8555

 

Uwe Garvs • Danuta Garvs

 

0381/80838-0

 

0381/8083820

 

info@garvs-gmbh.de

 

www.garvs-gmbh.de

 

D-F60X-ZBS8P-48

 

 

IHK zu Rostock

Ernst-Barlach-Str. 1-3 • 18055 Rostock

Tel.:  0381/338-0

Fax:  0381/338-617

E-Mail: info@rostock.ihk.de

Internet: www.rostock.ihk24.de

 

 

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag  e.V.

(DIHK)

Breite Straße 29 • 10178 Berlin

Tel: 0180-6-005850* www.vermittlerregister.info * 14 Cent/Min.

aus dem deutschen Festnetz • mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen

 

 

Versicherungsombudsmann e.V.

Postfach 080632 • 10006 Berlin

www.versicherungsombudsmann.de

Die Firma GARVS Versicherungsmakler GmbH ist Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs.1

der Gewerbeordnung.

 

Das Unternehmen hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder dem

Kapital eines Versicherungsunternehmens.

 

Ein Versicherungsunternehmen oder ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte

oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder dem Kapital von

GARVS Versicherungsmakler GmbH.

 

GARVS Versicherungsmakler GmbH ist als freier Versicherungsmakler tätig und es bestehen keinerlei Verpflichtungen

Versicherungen eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen zu vermitteln.

 

Wir möchten jeden Interessenten ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Maklervertrag erst mit schriftlichem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zustande kommt.

Bis dahin dienen die zwischen dem Interessenten und dem Makler geführten Gespräche und jedweder Schriftwechsel lediglich der beiderseitigen Klärung, ob ein solcher Vertrag zustande kommen soll und der Vorbereitung des möglichen schriftlichen Vertragsabschlusses.

 

Für etwaige Schäden, die dem Interessenten bis zum Abschluss des Maklervertrages infolge eines fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutzes entstehen, ist der Interessent deshalb allein verantwortlich.

Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.