Pflichtangaben
Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft
Handelsregister
Geschäftsführende Gesellschafter
Telefon
Fax
Internet
Registernummer im Vermittlerregister der IHK zu Rostock
Zuständige Registrierungsstelle des Vermittlerregisters
Die Eintragung kann wie folgt überprüft werden
Zuständige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann
GARVS Versicherungsmakler GmbH
Lindenweg 4 • 18069 Sievershagen
Amtsgericht Rostock HRB 8555
Uwe Garvs • Danuta Garvs
0381/80838-0
0381/8083820
info@garvs-gmbh.de
www.garvs-gmbh.de
D-F60X-ZBS8P-48
IHK zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3 • 18055 Rostock
Tel.: 0381/338-0
Fax: 0381/338-617
E-Mail: info@rostock.ihk.de
Internet: www.rostock.ihk24.de
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
(DIHK)
Breite Straße 29 • 10178 Berlin
Tel: 0180-6-005850* www.vermittlerregister.info * 14 Cent/Min.
aus dem deutschen Festnetz • mit abweichenden Preisen aus Mobilfunknetzen
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632 • 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Die Firma GARVS Versicherungsmakler GmbH ist Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs.1
der Gewerbeordnung.
Das Unternehmen hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder dem
Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Ein Versicherungsunternehmen oder ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte
oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder dem Kapital von
GARVS Versicherungsmakler GmbH.
GARVS Versicherungsmakler GmbH ist als freier Versicherungsmakler tätig und es bestehen keinerlei Verpflichtungen
Versicherungen eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen zu vermitteln.
Wir möchten jeden Interessenten ausdrücklich darauf hinweisen, dass ein Maklervertrag erst mit schriftlichem Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung zustande kommt.
Bis dahin dienen die zwischen dem Interessenten und dem Makler geführten Gespräche und jedweder Schriftwechsel lediglich der beiderseitigen Klärung, ob ein solcher Vertrag zustande kommen soll und der Vorbereitung des möglichen schriftlichen Vertragsabschlusses.
Für etwaige Schäden, die dem Interessenten bis zum Abschluss des Maklervertrages infolge eines fehlenden oder unzureichenden Versicherungsschutzes entstehen, ist der Interessent deshalb allein verantwortlich.
Der Makler übernimmt hierfür keine Haftung.